TVO Ehrenrat
Der Ehrenrat: (von links) Klaus Schneider (Ehrenrats-Vorsitzender), Otmar Glock, Christa Reibeling, Engelbert Müller und Werner Krebs (neues Ehrenratsmitglied)
Seit fast zwei Jahrzehnten ist der Ehrenrat des TVO fest im Organigramm des Vereins installiert. Das erfolgte mit Beschlussfassung der JHV vom 15. März 1996. Am 16. April 1996 kam es zur konstituierenden Sitzung mit dem damaligen Vorsitzenden Peter Leimbach, auf dessen besonderer Initiative der Ehrenrat ins Leben gerufen wurde. Im § 9 der damals gültigen Satzung wurden die Aufgaben dieser Einrichtung wie folgt beschrieben: „Der Ehrenrat handelt in Vertretung der Mitglieder. Ihm obliegt die Pflege guter Beziehungen der Vereinsmitglieder untereinander, desgleichen zum Vorstand und zu den Abteilungen. Im Bedarfsfall übt der Ehrenrat die Funktion eines Ehrengerichts aus. Vereinsinterne Streitigkeiten sollen durch die Intervention des Ehrenrates nach Möglichkeit außergerichtlich veschlichtet werden. Der Ehrenrat muss auch bei einem Ausschlussverfahren gegen ein Mitglied gehört werden.“
Wählbar sind sowohl weibliche als auch männliche Vereinsmitglieder, die das fünfzigste Lebensjahr vollendet haben.
In der aktuellen Satzung sind die Aufgaben und Funktionen des Ehrenrates im § 15 beschrieben.