Mitgliedsbeiträge des TV Oberrodenbach (gültig ab 01.09.2024)
Mitgliedsbeitrag (Grundbeitrag)
Einzelbeitrag: € 30,00 pro Jahr
Familienbeitrag: € 60,00 pro Jahr
Abteilungsbeitrag Turnen
Sportler/-innen - Leistungsriege ab dem vollendeten 6. Lebensjahr: € 40,00 Sonderbeitrag pro Halbjahr. Dieser Beitrag wird pro Familie nur einmal erhoben.
Bis zum 6. Lebensjahr + Kinder Breitensport: kein Sonderbeitrag
Mehr Informationen in der Beitragsordnung 2024.
Abteilungsbeiträge Tennis
Beitragsgruppe: Vereins-Aktiv
Kinder bis zum 18. Lebensjahr € 48,00 jährlich
Erwachsene bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres € 154,00 jährlich
Familien bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres € 240,00 jährlich
Erwachsene ab dem 68. Lebensjahr € 104,00 jährlich
Familien ab dem 68. Lebensjahr € 152,00 jährlich
Erwachsene Kinder in Ausbildung können im Familienbeitrag maximal bis zum Alter von 25 Jahren verbleiben.
Mehr Informationen in der Beitragsordnung 2024.
Beitragsgruppe: Fördermitglieder (Passiv)
Einzelpersonen: € 40,00 jährlich
Familie: € 60,00 jährlich
Mehr Informationen in der Beitragsordnung 2024.
Abteilungsbeiträge Fitness und Gesundheit
Für alle Mitglieder der Abteilung wird ein jährlicher Zusatzbeitrag erhoben: € 20,00 jährlich
Abteilungsbeitrag Tischtennis
Sonderbeitrag für alle aktiven Erwachsenen Mitglieder: € 30,00 jährlich (ab 01.07.2024)
Sonderbeitrag für alle aktiven Mitglieder bis 18 Jahre: € 15,00 jährlich
Mehr Informationen in der Beitragsordnung 2024.
Abteilungsbeitrag Karate
Sonderbeitrag für alle aktiven Mitglieder: € 30,00 jährlich
Abteilungsbeiträge Volleyballmannschaft
Ein Abteilungsbeitrag wird derzeit nicht erhoben.
Abteilungsbeiträge Leichtathletik
Ein Abteilungsbeitrag wird derzeit nicht erhoben.
Abteilungsbeiträge Trimmen
Ein Abteilungsbeitrag wird derzeit nicht erhoben.
Die Beiträge sind halbjährlich zum 1. März und zum 1. September eines Kalenderjahres fällig und werden mittels SEPA-Verfahren eingezogen. Bei unterjährigem Eintritt wird der Beitrag zeitanteilig ab dem Eintrittsmonat erhoben.
Mehr Informationen in der Beitragsordnung 2024.
Stand: 01.09.2024